Büro- und Betriebsausstattung

Gefahrstoffe richtig lagern! Folgende 6 Punkte müssen Sie im Blick haben: 1. Stoffinformationen erfassen 2. Aktuelle Kennzeichnung verwenden 3. Aktuelle Lagerbestandsberichte 4. Gefährdungsbeurteilung erstellen 5. Betriebsanweisungen erstellen, aktuell halten, vermitteln 6. Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter WISSENSWERTES ZUR GEFAHRSTOFFLAGERUNG Alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sind im Gefahrstoffverzeichnis zu führen und müssen jedem Mitarbeitern zugänglich sein. Das Gefahrstoffverzeichnis beinhaltet die „Stoffinformationen“, alle Sicherheitsdatenblätter sowie Angaben über verwendete Mengen und die Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Menschen dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Das Verzeichnis ist nach der betriebsspezifischen Organisationsstruktur aufzugliedern. Im Verzeichnis müssen alle krebserzeugenden, erbgutverändernden sowie fortpflanzungsgefährdenden Stoffe - unabhängig von der Menge - aufgeführt werden. Ihre Mitarbeiter müssen stets geschult sein im Hinblick auf die Art der Gefährdung, die von jedem gelagerten Gefahrstoff ausgeht, welche Sicherheitsmaßnahmen es gibt und wie man sich in einem Not- bzw. Leckagefall verhalten muss. Diese Informationen müssen schriftlich erfasst, in den Betriebsanweisungen hinterlegt und für jeden Mitarbeitern zugänglich sein. Gem. der CIP-Verordnung sind nur noch GHS-Zeichen zu verwenden. Prüfen Sie vor diesem Hintergrund regelmäßig, ob die Gefahrstoffeinstufung ihrer Stoffe/ Gemische noch aktuell ist. Alle verwendeten Stoffe sind durch Sie erfasst und geben Auskunft über Einstufung, Eigenschaften und die Bezeichnung der Gefahrstoffe, idealerweise mit der „CAS-Nr.“ (int. Bezeichnungsstandard für chemische Stoffe). Sie müssen zu jeder Zeit aussagefähig sein, welcher Stoff wo und wie gelagert wird. Dies verlangt der Gesetzgeber im Allgemeinen und die Feuerwehr im Speziellen, damit Auskunft über das potenzielle Brandverhalten gegeben werden kann. Basis für die Ermittlung potenzieller Gefährdungen und Belastungen ist die tätigkeitsbezogene Analyse. Alle Tätigkeiten, die den Umgang mit den vorhandenen Gefahrstoffen bedeuten sind zu überprüfen, um die Gefährdungen/Belastungen zu identifizieren. Betrachten Sie alle ermittelten Gefährdungen/Belastungen und definieren Sie, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind. Gefahrstofflagerung 398 B385 Rote Art.-Nr. in 48 Std. versandbereit Blaue Art.-Nr. in 5 Tagen versandbereit Alle Preise in € Frei Haus Unterjährige Preisänderungen vorbehalten

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